AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Arbeit am Tier


  1. Leistung:
    Alle Pflegebehandlungen am Hund werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den fachlichen Qualitätsgrundsätzen ausgeführt.
    Im Mittelpunkt aller Maßnahmen steht die Gesunderhaltung des Tieres und die Beachtung des deutschen Tierschutzgesetzes.
    Generell und grundsätzlich behält sich die Inhaberin vom Hundesalon Doggy´s Hair and Care vor, Auftäge an- oder abzulehnen.
  2. Termine:
    Es wird ausschließlich nach Terminvereinbarung gearbeitet!
  3. Sollte der Kunde den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so verpflichtet er sich, den Termin rechtzeitig, aber mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen, damit der Termin neu vergeben werden kann.
  4. Bei Nichtbeachtung behält sich der Inhaber vor, eine Ausfallentschädigung in Höhe von 50% des ausgefallenen Termins in Rechnung zu stellen.
  5. Termine, die 15 Minuten zu spät wahrgenommen werden, können nicht mehr eingehalten werden, da die verbliebene Zeit in der Regel nicht mehr reicht, den Hund fertig zu machen. Hier wird künftig eine Ausfallgebühr von 50 % berechnet.
  6. Das Tier muss direkt nach der Behandlung durch den Tierhalter/besitzer oder einer bevollmächtigten Person abgeholt werden, damit der weitere Ablauf nicht gestört wird. Bei Nichtbeachtung behält sich der Inhaber vor, dadurch entstandene Verzögerungen in Rechnung zu stellen.
  7. Preise/Bezahlung:
    Die Bezahlung des Pflegepreises, der sich aus der Preisliste, diesen AGB und der Beauftragung ergibt, ist bei Abholung des Tieres sofort bar zu entrichten.
  8. Haftung:
    Für alle zu pflegenden Hunde muss grundsätzlich eine gültige Haftpflichtversicherung durch den Besitzer/Halter bestehen.
    Sollte das Tier während der Pflegemaßnahmen Jessica Krauss so verletzen das der Geschäftsbetrieb unterbrochen und für eine unbestimmte Zeit nicht wieder aufgenommen werden kann, haftet in jedem Fall der Tierbesitzer/-halter für alle anfallenden Arzt-, Krankenhauskosten sowie für den entstandenen Verdienstausfall.
  9. Schadensfall:
    Bei Verletzungen des Hundes in Abwesenheit der Besitzer wird dieser unverzüglich kontaktiert und bei Bedarf eine Tierklinik oder Tierarzt aufgesucht.
  10. Die Kosten der Behandlung trägt der Tierhalter/besitzer. Jessica Krauss haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Schäden sind sofort nach Kenntnisnahme an den Inhaber des Hundesalons zu melden, damit diese der Betriebs-Haftpflichtversicherung gemeldet werden können.
    Jessica Krauss haftet nicht, wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen, wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen das Tier entflieht und hieraus dem Auftragnehmer oder Dritten ein Schaden entsteht, wenn durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeiten Schäden entstehen oder wenn durch zu starke Verfilzung oder zu starke Unruhe des Hundes das Tier bei unserer Arbeit trotz der diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird.
  11. Beanstandungen:
    Das Tier ist unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die dann auch gleich korrigiert werden können. Beanstandungen, die später als 24 Stunden gemeldet werden, können nicht anerkannt werden.
  12. Können berechtigte Mängel nicht umgehend beseitigt werden, so ist Jessica Krauss zu 2 Nachbesserungen berechtigt.




Ganderkesee im Januar 2022


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